RheinEnergie AG

Geschäftsbericht

Prognosebericht 2014

Volkswirtschaftlicher Ausblick

Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion für 2014 eine positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft. Für 2014 rechnet sie mit einem auf die Binnenwirtschaft gestützten Wirtschaftswachstum von 1,8 %. 2015 soll die Konjunktur dann mit erwarteten 2 % noch stärker anziehen. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zeigt sich nach wie vor robust. Die Erwerbstätigkeit steuert auf einen weiteren Beschäftigungsrekord zu. Im Jahr 2014 dürfte sie um 240.000 Personen auf 42,1 Millionen steigen. Die Arbeitslosenquote soll von 6,9 % in 2013 auf 6,8 % im Jahr 2014 leicht fallen. Die Bruttolöhne und
-gehälter sollen gegenüber dem Vorjahr aufgrund der günstigen Wachstums- und Gewinnaussichten der Unternehmen um 2,7 % steigen. Für das Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 1,5 %.

Energiepolitischer Ausblick: Europa

Im Jahr 2014 wird voraussichtlich eine neue Richtlinie über die Konzessionsvergabe in Kraft treten. Zudem sollten die Trilog-Verhandlungen zur Novellierung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) abgeschlossen werden. Neben dem Start des Backloading plant die Kommission im ersten Halbjahr 2014, einen ersten Legislativvorschlag für eine strukturelle Reform des Emissionshandelssystems vorzulegen. Zudem ist die Veröffentlichung eines Weißbuchs für einen klima- und energiepolitischen Rahmen mit dem Zeithorizont 2030 angekündigt. Im Juli 2014 sollen die für den Zeitraum 2014 bis 2020 geltenden Leitlinien der Kommission zu Energie- und Umweltbeihilfen in Kraft treten. Sie enthalten unter anderem Vorgaben für eine binnenmarktkonforme Ausgestaltung nationaler Erneuerbarer-Energien-Fördersysteme und Kapazitätsmärkte. Für die künftige Richtung der europäischen Energiepolitik sind zudem die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014 maßgeblich, auf die auch eine Neubesetzung der Europäischen Kommission folgt.

Energiepolitischer Ausblick: Deutschland

Nachdem das Jahr 2013 von Systemdiskussionen rund um die Ausgestaltung der Erneuerbaren-Energien-Förderung und die Rolle fossiler Erzeugungsanlagen im zukünftigen Energiemarktdesign geprägt war, folgen 2014 erste Gesetzesvorhaben zu diesen Themen. So hat die neue Bundesregierung eine umfassende Novelle der Erneuerbare-Energien-Förderung bis Ostern 2014 angekündigt. Zu erwarten ist eine stärkere Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien, zudem will die Regierung den Anstieg der Energiewendekosten bremsen. Bis Ende 2014 wird auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) novelliert. Mit Blick auf die Situation fossiler Erzeugungsanlagen will die Bundesregierung das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) überprüfen. Geplant sind daraufhin auch erste Umsetzungsschritte zur Einführung eines Kapazitätsmarktes. Außerdem ist für Mitte 2014 ein „Verordnungspaket intelligente Netze“ angekündigt, das den Aufbau intelligenter Mess- und Netzinfrastruktur beschleunigen soll. Im Rahmen der Anreizregulierung startete am 1. Januar 2014 die zweite Regulierungsperiode Strom.

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte die neue Bundesregierung unter anderem eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis Ostern 2014. Geplant ist unter anderem, für Neuanlagen ab 2017 eine Pflicht zur Direktvermarktung einzuführen, die mit einer Förderprämie flankiert werden soll. Zudem ist vorgesehen, die Förderung von Neuanlagen ab 2018 zu auktionieren, sodass es zu einer stärkeren Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien kommt. In den Auktionen könnten mehrere Bewerber jeweils angeben, zu welchem Förderbetrag sie eine bestimmte Menge an Kapazitäten errichten und betreiben würden. Anlagen, die vorher in Betrieb genommen wurden, sollen Bestandsschutz genießen. Außerdem will die neue Regierung die Teilbefreiung von der EEG-Umlage künftig auf stromintensive Unternehmen fokussieren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für das künftige Strommarktdesign soll bis spätestens 2015 ein kosteneffizienter, wettbewerblicher und technologieoffener Kapazitätsmechanismus eingeführt werden. Außerdem wurde das Ausbauziel für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) von 25 % bis zum Jahr 2020 bestätigt. Das KWK-Gesetz soll dazu im Jahr 2014 überprüft und novelliert werden. Im Bereich der Netzwirtschaft setzt die neue Regierung auf eine generelle Leistungskomponente im Netzentgelt. Außerdem sind Änderungen geplant, die einer schnelleren Refinanzierung von Investitionen in die Verteilnetze dienen. Der weitere Netzausbau soll stärker mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien synchronisiert werden. Zudem will die Regierung im Jahr 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme schaffen.

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Investitionen von Energieversorgern, insbesondere in den Bereichen Erzeugung und Verteilung, sind auf Jahrzehnte ausgelegt. Daher bedarf es für die investierenden Unternehmen in hohem Maße verlässlicher gesetzlicher energiepolitischer sowie regulatorischer Rahmenbedingungen. Diese hängen sehr stark vom energiepolitischen Kurs auf europäischer und auf nationaler Ebene ab. Sowohl auf Ebene der Europäischen Union als auch auf Ebene des Bundes stehen insbesondere nach der Bundestagswahl im September 2013 erhebliche energiepolitische Weichenstellungen an, die substanzielle Auswirkungen auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung von Energieversorgern haben werden. Zu diesen Weichenstellungen gehört insbesondere die beabsichtigte Reformierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits kosteneffizienter gestaltet werden soll und andererseits die Technologien Marktmechanismen angenähert werden sollen. Eine weitere Weichenstellung bezieht sich auf die der nachhaltigen Versorgungssicherheit dienenden Einführung von Kapazitätsmärkten, die für die energieerzeugenden Energieversorgungsunternehmen insoweit eine Chance darstellen, als die derzeit in vielen erzeugenden Einheiten nicht gegebene Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke erhöht werden kann. Zunehmende Risiken bei langfristig wirksamen Investitionsprojekten ergeben sich auch durch etwaige genehmigungsrechtliche Fragestellungen, die nicht oder nicht zeitgerecht gelöst werden können. Alle derartigen Aspekte haben Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und zukünftige Ergebnisbeiträge aus diesen Investitionen.

Weiterhin sind Energieversorger in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, beispielsweise der Bundesnetzagentur oder von Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Nachdem die Kostenerhebungen für die zweite Regulierungsperiode zu Kürzungen geführt haben, sehen die gesetzlichen Vorschriften weitere jährliche Absenkungen der sogenannten Erlösobergrenzen vor. Die Netzbetreiber sind aufgefordert, diesen negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Rahmen der Strom- und Gasnetze entsprechende Kosteneinsparungen entgegenzusetzen.

Auswirkungen ergeben sich zunehmend auch aus der Regulierung von Energiehandelsgeschäften. Die beiden EU-Verordnungen „EU Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (REMIT)“ sowie „European Market Infrastructure Regulation (EMIR)“ führen neben erheblichem administrativem Aufwand auch zu finanziellen Auswirkungen beispielsweise durch die Notwendigkeit, in höherem Umfang als bisher finanzielle Sicherheiten hinterlegen zu müssen. Beides wird die Kosten von Energiehandelseinheiten nachhaltig erhöhen.

Weitere Risiken können sich dadurch ergeben, dass Regulierungsbehörden in die Kalkulation von Entgelten eingreifen. Hier ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass es zu Diskussionen insbesondere im Bereich Wasser- und Fernwärmepreise mit entsprechenden Verfügungen der Kartellbehörden und negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation kommen kann.

Chancen ergeben sich für die RheinEnergie insbesondere durch laufende Projekte, mit denen unterschiedlichste Potenziale zur Prozessverbesserung sowie Effizienzsteigerung identifiziert und umgesetzt werden. Betroffen von diesen Maßnahmen sind nicht nur die operativen Bereiche der RheinEnergie selbst, positive Effekte auf die Ertragssituation können sich insbesondere auch durch Kooperationen mit den Beteiligungsgesellschaften ergeben. Die erfolgreiche Etablierung der immer komplexer werdenden energiewirtschaftlichen Prozesse bietet auch die Gelegenheit, diese dienstleistend weiteren Versorgungsunternehmen anzubieten und damit Kostendegressionseffekte zu heben.

Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., ergeben. Die Abwicklung insbesondere der kaufmännischen Geschäftsprozesse im Bereich der Abrechnung erfolgt durch moderne und sehr komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen in der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben.

Was die vertraglichen Beziehungen zu den Kunden angeht, gibt es im Hinblick auf verlässliche vertragliche Grundlagen unverändert eine Vielzahl zum Teil neuer Fragestellungen, die rechtliche Risiken mit entsprechender wirtschaftlicher Relevanz darstellen. Dies betrifft insbesondere verschiedene Entscheidungen europäischer und deutscher Gerichte zu Preisanpassungsklauseln.

Neben den energiepolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben insbesondere die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, CO2-, Strom- und Gaspreise unterliegen unverändert erheblichen Schwankungen. Große Auswirkungen ergeben sich durch diese Preisentwicklungen insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Der deutliche Strompreisverfall in den letzten Jahren hat die wirtschaftliche Situation von Kraftwerksanlagen massiv unter Druck gebracht. Auch wenn sich im Jahresabschluss 2013 der RheinEnergie für die Eigenerzeugungsanlagen insoweit kein Wertberichtigungsbedarf konkretisiert hat, besteht das Risiko, dass bei fortschreitender negativer Entwicklung der Differenz der Verkaufserlöse für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskos­ten neben den negativen Auswirkungen auf die Wertschöpfung in zukünftigen Jahren auch Wertberichtigungen auf die Erzeugungsanlagen notwendig sein können. Positiv können ein Anstieg der Strompreise und/oder die Einführung von Kapazitätsmechanismen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung aus der Erzeugung führen.

Zusätzlich zu den Auswirkungen von Preisveränderungen ergeben sich weitere Chancen und Risiken aus der Entwicklung der abgesetzten Mengen. Neben Witterungseinflüssen können insbesondere konjunkturelle Einflüsse einen erheblichen Effekt auf Absatzmengen und -strukturen in den einzelnen Segmenten haben. Der große Kreis von Anbietern mit der einhergehenden Intensivierung des Wettbewerbs wird auch in der Zukunft zu weiteren Kunden- und damit auch Mengen- und Margenverlusten führen. Zunehmend an Bedeutung gewinnt im Vertriebsgeschäft die Aufgabe, verloren gegangene Kunden zurückzugewinnen und insoweit Marktanteile zu stabilisieren oder zu erhöhen. Daneben begegnet die RheinEnergie der Wettbewerbsentwicklung mit einem deutlichen Ausbau von Energiedienstleistungen sowie des Contracting­Geschäfts, der Ausweitung des Vertriebs von erneuerbaren Technologien zur dezentralen Erzeugung beim Kunden sowie der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen aus der „Smarten Welt“.

Die Situation an den Finanz- und Kapitalmärkten ist in den letzten Jahren von einem vergleichsweise niedrigen Niveau, insbesondere der Langfristzinsen, gekennzeichnet. Insoweit können sich in finanzwirtschaftlicher Hinsicht Chancen und Risiken aus einer zukünftigen Anpassung der Zinsen ergeben. Eine nachhaltige Erhöhung der langfristigen Zinsen beispielsweise würde zwar einerseits zu verminderten Zuführungen zu Pensionsrückstellungen führen, andererseits aber die langfristigen Finanzierungskosten der RheinEnergie vor dem Hintergrund der gegebenen Fremd­finanzierungsmittel nachhaltig erhöhen.

Kapitalerhöhung

Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der strategischen Ausrichtung der RheinEnergie und unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der geplanten Errichtung des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks „GuD Niehl 3“ haben die Aktionäre GEW Köln AG und RWE Deutschland AG im November 2012 eine Stärkung der Eigenkapitalbasis beschlossen. Die Zuzahlung erfolgte im Jahr 2013 und wird in derselben Höhe in 2014 erfolgen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nicht ergeben.

Umsatz- und Ergebniserwartung

Im Rahmen der regelmäßig aktualisierten und weiterentwickelten Unternehmensstrategie stellt sich die RheinEnergie den großen Herausforderungen in energiepolitischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der internen Prozesse einerseits und den beabsichtigten Investitionen in den einzelnen Wertschöpfungsstufen andererseits soll die Basis für Wachstum und dauerhafte Ertragskraft geschaffen werden.

Eine der wesentlichen Grundlagen für die Geschäftstätigkeit eines Energieversorgers sind Konzessionen. In den kommenden Jahren steht eine Vielzahl von Entscheidungen über Konzessionsvergaben in der Region an. Nach Erfolgen mit der Gewinnung von neuen Konzessionen im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Kommunen in der rheinischen Region in den letzten Jahren hat sich die RheinEnergie das Ziel gesetzt, die bestehenden Konzessionen zu erhalten und im regionalen Umfeld bei entsprechender strategischer und wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit auch neue Konzessionen zu gewinnen.

Ein Teil der Weiterentwicklung der RheinEnergie ist auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen Energieversorgungsunternehmen. Maßgebender Treiber dieser Kooperationen ist die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit für die beteiligten Partner. Geografisch wird unverändert die Region im Vordergrund des Interesses stehen.

Die RheinEnergie plant für das Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz (ohne Strom- und Erdgassteuer) in Höhe von rund 2,4 Mrd. € und ein Ergebnis vor Ertragsteuern in einer Größenordnung von etwa 159 Mio. €.

Dieser Lagebericht und die weiteren Bestandteile des Geschäftsberichtes enthalten Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der RheinEnergie beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden. Eine verlässliche Prognose kann aus heutiger Sicht aufgrund von Ungewissheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen und wettbewerbsbezogenen Entwicklung jedoch nicht abgegeben werden.