RheinEnergie AG

Geschäftsbericht

Tätigkeitsbereiche gemäß § 6b EnWG und Netzwirtschaft

Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG

Bei der RheinEnergie sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 6 EnWG zu unterscheiden:

1. Elektrizitätsverteilung
Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2013 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln, zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

2. Gasverteilung
Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2013 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

Die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO = Distribution System Operator) stehenden Geschäftsvorfälle sowohl im Strom- als auch im Gasbereich werden für das Geschäftsjahr 2013 bei der Rheinischen NETZGesellschaft mbH ausgewiesen.

Netzwirtschaft

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) betreibt die Strom- und Erdgasnetze für die RheinEnergie AG, die Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH, die evd energieversorgung dormagen GmbH, die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, die Stadtwerke Leichlingen GmbH sowie die AggerEnergie GmbH. Des Weiteren ist sie für einige der Gesellschaften über einen sogenannten Netzverfügungsvertrag für die Sparten Wasser und Fernwärme als Dienstleisterin tätig.

Zum zweiten Mal nach Einführung der Anreizregulierungsverordnung stand im Jahr 2012 eine Kostenprüfung für die Sparte Strom an, und zwar auf Basis des Jahres 2011. Aus diesem Vergleich ermittelt die BNetzA die Kostenbasis für die Erlösobergrenzen der zweiten Anreizregulierungsperiode. Ein Entwurf des Genehmigungsbescheids für die zweite Regulierungsperiode ist zum Jahresende 2013 bei der RNG eingegangen, mit dem Bescheid zur Festlegung der Erlösobergrenzen Strom für die zweite Regulierungsperiode (2014–2018) wird im ersten Halbjahr 2014 gerechnet. Im Jahr 2013 ist entgegen der Ankündigung der BNetzA noch kein Bescheid zur Festlegung der Erlös­obergrenzen Gas für die zweite Regulierungsperiode (2013–2017) eingegangen. Auch hier ist mit einem entsprechenden Bescheid im ersten Halbjahr 2014 zu rechnen.

Im Jahr 2013 haben sich die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft erneut deutlich verändert, wobei sich der Trend zur zunehmenden Komplexität und steigenden Regulierungsdichte fortsetzte. Im Gasbereich wurden Mehr-/Mindermengen-Abrechnungen für die Vorjahre durchgeführt und Vorgaben aufgrund neuer Kooperationsvereinbarungen umgesetzt, unter anderem mit geänderten Berechnungsverfahren der internen Bestellung. Mittel- und langfristig läuft unter anderem ein Projekt zur Umstellung der Gasqualität von niederkalorischem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas. In einem weiteren Projekt geht es darum, die Anforderungen zur Krisenvorsorge Gas zu prüfen. In der Sparte Strom lagen Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung des Festlegungsverfahrens zum Pooling, der Abwicklung von Lieferanteninsolvenzen, der Umsetzung der Systemstabilitätsverordnung sowie weiterer Anpassungen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Technischer Netzservice

Die Qualität des Netzbetriebs ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Dazu zählt die zuverlässige und technisch kompetente Versorgung mit Energie und Wasser. Die Aufgaben des Technischen Netzservice reichen von Planung, Bau und Betrieb der Netze und Anlagen bis zu deren Überwachung, Steuerung und Qualitätskontrolle.

Unternehmensintern stand beim technischen Netzservice im Jahr 2013 eine umfassende Umstrukturierung der Organisation an, um bei sinkenden Erlösen auch künftig als effizienter Dienstleister im Wettbewerb bestehen zu können.