Stadtwerke Köln GmbH

Geschäftsbericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung entsprechend der ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und laufend überwacht. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung die strategische Ausrichtung der Gesellschaft abgestimmt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit der Geschäftsführung in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrates 

Im Geschäftsjahr 2013 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 15. März, 28. Juni, 20. September und 13. Dezember sowie zwei außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 22. Mai und 29. Juli stattgefunden.

Im Mittelpunkt der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates standen im Berichtszeitraum folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und des Konzerns
  • die Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Geschäftsführungsangelegenheiten (u. a. Wiederbestellung von Geschäftsführern)
  • wesentliche Beteiligungsveränderungen der Konzerngesellschaften
  • die Bestellung eines neuen Ombudsmanns für den Konzern
  • der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln
  • die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf den Stadtwerke Köln Konzern
  • die wesentlichen Grundstücksangelegenheiten der Organ­gesellschaften.

In der Sitzung am 28. Juni 2013 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2012 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2014 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2013 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Daneben stand auch im Fokus der Abschluss eines ab 1.1.2015 geltenden Werbenutzungsvertrages mit der Stadt Köln sowie im Anschluss daran die Ausschreibung der Werberechte. Hierbei hat die Stadt Köln im Sinne einer anspruchsvollen Stadtgestaltung vielfältige Vorgaben gemacht. Den Stadtwerken Köln obliegt nunmehr die wirtschaftliche Verwertung der Werberechte. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Teile der Werberechte an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG übertragen und die Zukunft der Beteiligung an der Kölner Aussenwerbung GmbH mit der Geschäftsführung beraten.

Die Geschäftsführung berichtete außerdem über den Neubau des Verwaltungsgebäudes im Ensemble der neuen Zentrale der RheinEnergie AG. Durch seine offene Büroarchitektur soll das neue Gebäude attraktive und abwechslungsreiche Arbeitsbereiche schaffen, die die spontane Kommunikation fördern. 

Der Aufsichtsrat hat sich zudem regelmäßig über Risiken des Konzerns und die Einrichtung eines Compliance Management Systems informiert.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ausschuss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH hat im Geschäftsjahr 2013 zehnmal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Geschäftsführungs- und Personalangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Mitglieder der Geschäftsführung nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil.

Unter Beteiligung von Vertretern der Verwaltung und des Rates der Stadt Köln hat der Ausschuss die Beratungen zum Werbenutzungsvertrag weiter begleitet und dessen Behandlung im Plenum des Aufsichtsrates vorbereitet.

Gegenstand der Beratungen des Ausschusses war auch der Tarifwechsel der Stadtwerke Köln GmbH vom Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) in den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlage­bericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von dem von der Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie den Lagebericht und Konzernlagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2013 am 27. Juni 2014 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht und Konzern­lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung seine Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns an.

Für die im Geschäftsjahr 2013 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Köln GmbH sowie der Konzerngesellschaften seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2014

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Martin Börschel