Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Geschäftsbericht

Anhang – Allgemeine Erläuterungen

Angaben zu Form und Darstellung

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungs­legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13. Juli 1988 wurde bei der Erstellung beachtet.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Ferner wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen und werden über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung erworbener Software erfolgt hierbei über einen Zeitraum von vier beziehungsweise zehn Jahren.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung.

Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Vermögensgegenstände abgesetzt, sobald diese fertiggestellt sind.

Die planmäßigen Abschreibungen im Sachanlagevermögen erfolgen im Wesentlichen linear. Die von 1996 bis einschließlich 2007 in Betrieb genommenen Stadtbahnwagen werden degressiv abgeschrieben. Sofern hier die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen führt, wird ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. 

Zugänge bei den geringwertigen Vermögensgegenständen werden in einen Sammelposten eingestellt und dieser über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die AfA-Tabellen für Personen- und Güterbeförderung im Straßen- und Schienenverkehr sowie die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter des Bundesfinanzministeriums zugrunde.

Nutzungsdauer der Sachanlagen in Jahren  
U-Bahn-Bauwerke 75
Betriebsgebäude 50
Gleisanlagen 25
Weichen 20
Fahrdraht 20
Zugsicherungs- und Signalanlagen 20
Bahnsteige und Rampen 25
Speise- und Rückleiterkabel 20
Unterwerke 20
Stadtbahnwagen 25 - 30
Omnibusse 7
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 19

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert auf der Grundlage eines marktkonformen Zinsfußes bilanziert. Liegt die Bewertung der Finanzanlagen über dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Anschaffungsnebenkosten wie Frachten, Zölle sowie Kostenminderungen (Skonti und andere) werden entsprechend berücksichtigt. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurden berücksichtigt.

Bei den zu Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen wird das Material ebenfalls mit durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. In den Wertansatz werden darüber hinaus der Lohn, die Material- und Lohngemeinkosten einschließlich angemessener Verwaltungskosten der Fertigung einbezogen.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertminderungen in begründeten Einzelfällen angesetzt.

Die noch nicht mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten verrechneten Investitionszuschüsse werden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses als Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Durchschnittszinssatzes sowie zukünftiger Renten- und Gehaltssteigerungen ermittelt.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt. Die langfristigen sonstigen Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Beihilfen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Gehalts- beziehungsweise Kostensteigerungen und eines Durchschnittszinssatzes berechnet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

Aufwendungen aus Abzinsungen werden entsprechend § 275 Abs. 5 HGB im Finanzergebnis gezeigt.

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG bekennt sich insoweit zu der im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Aussage, dass Unternehmen verantwortungsvoll und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet zu leiten und zu kontrollieren sind.

Im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Landtag NRW Ende 2009 das Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land NRW (Transparenzgesetz) beschlossen, das eine individualisierte Offenlegung der Vergütungen von Mitgliedern des Vorstandes, des Aufsichtsrates und ähnlichen Organen im Anhang des Jahresabschlusses vorsieht. 2010 wurde diese Vorgabe durch eine entsprechende Änderung der Satzung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG umgesetzt. Die individualisierte Offenlegung der Vergütungen schließt Angaben zu zugesagten Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als Vorstand, zu Leistungen, die den Vorständen bei regulärer Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, sowie sonstige Leistungszusagen ein.

Segmentbericht­erstattung

Eine Segmentberichterstattung ist nicht angezeigt, da die KVB ausschließlich ÖPNV-Verkehrsleistungen in Köln und auf abgehenden Linien im Umland erbringt.

Derivative Finanzinstrumente

Derartige Geschäfte wurden im Jahr 2013 nicht getätigt.

Latente Steuern

Die KVB AG ist Organgesellschaft einer ertragssteuerlichen Organschaft mit der SWK. Latente Steuern werden beim Organträger ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

1 Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Jahr 2013 ergeben sich aus dem Anlagenachweis.

Anteil am Kapital in % Eigenkapital Ergebnis
Anteilsbesitz Tsd. € Jahr Tsd. €
Kölner Seilbahn-Gesellschaft mbH, Köln (KSG) 100,0 1.150 2013
Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen, Köln (Westigo) 100,0 200 2013
RC Data GmbH i.L., Köln (RC Data i.L.) 100,0 2013 -8
KSV – Kölner Schulbusverkehr GmbH, Köln (KSV) 51,0 1.119 2012 1.019
Schilling Omnibusverkehr GmbH, Hürth (SOV) 49,0 2.646 2012 433
Dienstleistungsgesellschaft für Kommunikationsanlagen des Stadt- und Regionalverkehrs mbH, Köln (DKS) 25,5 926 2012/13
(30.9.)
674
Regionalverkehr Köln GmbH, Köln (RVK) 12,5 15.589 2012 451
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, Kommanditanteil 11,3 1.360 2012 -3

Eine Beteiligung von nominal 1 Tsd. € besteht außerdem an der beka GmbH, Köln.

Mit der KSG und der Westigo bestehen Organverträge mit Ergebnisausschlussvereinbarung.

2 Vorräte

  31.12.2013
Tsd. €
31.12.2012
Tsd. €
Gesamt 19.267 17.047
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 18.245 16.909
Unfertige Leistungen 964 70
Waren 58 68

3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

  31.12.2013
Tsd. €
31.12.2012
Tsd. €
Gesamt 87.643 60.280
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.863 10.960
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 33.707 33.132
Sonstige Vermögensgegenstände 40.073 16.188

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen mit 1,8 Mio. € (2012: 3,1 Mio. €) die Stadt Köln.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 6,3 Mio. € (2012: 1,0 Mio. €) Forderungen gegen die Stadt Köln.

4 Flüssige Mittel

Hier sind Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfasst.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 78,3 Mio. € ist voll eingezahlt und in 156.600 Namensaktien zum Nennbetrag von je 500 € eingeteilt. 

Kapitalrücklage

Zur Finanzierung der Infrastruktur stellten die Gesellschafter, Stadtwerke Köln GmbH und die Stadt Köln, 1,6 Mio. € beziehungsweise 6,1 Mio. € in die Kapitalrücklage ein.

Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse

Dem Sonderposten für noch nicht verrechnete Investitionszuschüsse wurden 49,9 Mio. € zugeführt; 139,6 Mio. € wurden mit dem Anlagevermögen verrechnet.

Rückstellungen

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag enthält Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 51,1 Mio. € (2012: 49,1 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen von 70,2 Mio. € (2012: 62,3 Mio. €).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 31.12.2013
Tsd. €
31.12.2012
Tsd. €
Gesamt 51.131 49.055
Versorgungsverpflichtungen 35.917 34.974
Sachleistungsverpflichtungen 15.214 14.081

Wie im Vorjahr sind sämtliche Pensionsrückstellungen langfristig.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 4,90 % sowie Gehalts- und Rentensteigerungen von jährlich 2,5 % berechnet. Der Zinssatz entspricht dem sich zum 31. Oktober 2013 ergebenden, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. 

Für den 31. Dezember 2013 wurde ein Zinssatz von 4,88 % veröffentlicht, so dass eine Berechnung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag zu keinen wesentlichen Abweichungen geführt hätte.

Zum 31. Dezember 2013 lagen die Pensionsrückstellungen erstmals über dem Wert, der sich vor der Umstellung im Rahmen des BilMoG ergab. Die bisherige Anwendung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist damit gegenstandslos. 

Der Fehlbetrag aus den nicht vollständig abgesicherten Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) für aktive und ehemalige Mitarbeiter/-innen beträgt Ende 2013 131,7 Mio. €.

Sonstige Rückstellungen 31.12.2013
Tsd. €
31.12.2012
Tsd. €
Gesamt 70.195 62.279
– für den Personal- und Sozialbereich 37.284 39.955
– für Instandhaltung 6.167 7.427
– für Haftpflichtleistungen 1.090 1.040
– für Umweltschutz 280 280
– Übrige 25.374 13.577

Die übrigen Rückstellungen betreffen unter anderem noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen, ausstehende Rechnungen und Erneuerungsverpflichtungen.

Von den sonstigen Rückstellungen haben 10,7 Mio. € (2012: 9,1 Mio. €) langfristigen Charakter. 

Die Rückstellungen für Jubiläen, Beihilfen und Altersteilzeit wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Verfahren berechnet. Neben den Richttafeln 2005 G wurde entsprechend der Berechnung der Pensionsverpflichtungen ein Zinssatz von 4,90 %, der von der Deutschen Bundesbank für den 31. Oktober 2013 festgesetzt wurde, angewendet sowie Gehaltssteigerungen von 2,5 % beziehungsweise bei den Beihilfeverpflichtungen Kostensteigerungen von 3,0 % berücksichtigt. Auch hier hätten sich bei der Berechnung mit dem Zinssatz zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 keine wesentlichen Abweichungen ergeben, da sich der Zinssatz kaum veränderte.

Bei den Rückstellungen für Jubiläen ergab sich aus der Umstellung im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ein niedrigerer Wert im Vergleich zum Ansatz zum 31. Dezember 2009. Unter Anwendung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde auch diese höhere Rückstellung zum 31. Dezember 2013 beibehalten. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Überdeckungsbetrag von 0,2 Mio. €.

Für den Unglücksfall Waidmarkt waren keine Rückstellungen zu bilden, da eventuellen gegen die KVB gerichteten Schadenersatzansprüchen in gleicher Höhe Ausgleichsansprüche gegen Dritte beziehungsweise die Stadt Köln gegenüberstehen.

9 Verbindlichkeiten

  Restlaufzeit Gesamt Gesamt
  bis 1 Jahr von 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre 31.12.2013 31.12.2012
  Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Gesamt 58.237 179.474 138.960 376.671 320.515
Vorjahr 47.101 187.504 85.910    
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.376 166.530 130.160 313.066 274.944
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 25 25 25
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.943 21.943 16.945
davon          
  • gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(146) (146) (105)
  • gegenüber verbundenen Unternehmen
(170) (170) (56)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.596 6.877 8.473 10.157
Sonstige Verbindlichkeiten 18.297 6.067 8.800 33.164 18.444
davon          
  • gegenüber verbundenen Unternehmen
(1.000) (–) (–) (1.000) (1.000)
  • aus Steuern
(1.530) (–) (–) (1.530) (1.438)
  • im Rahmen der sozialen Sicherheit
(771) (–) (–) (771) (–)

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 6,3 Mio. € (2012: 6,0 Mio. €) Arbeitnehmerdarlehen auf der Grundlage des 5. Vermögensbildungsgesetzes enthalten.

10 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Posten werden im Wesentlichen die Barwertvorteile aus drei US-Leases, die über die Vertragslaufzeiten aufgelöst werden, ausgewiesen. 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo umfasst 184,5 Mio. €, davon 87,5 Mio. € für Investitionsaufträge, die überwiegend aus Investitionszuschüssen finanziert werden. Für eine Streckenmitbenutzung bestehen gegenüber einem verbundenen Unternehmen jährliche Zahlungsverpflichtungen, die 2013 10,5 Mio. € ausmachten.

Aus Leasingverträgen für zehn Dienstwagen und einen Omnibus ergeben sich Zahlungsverpflichtungen von 187 Tsd. €.

Am 22. Juni 2011 hat die KVB eine Freistellungserklärung gegenüber der Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg GmbH i.L. in Höhe von 3,7 Mio. € abgegeben. Für den ergebniswirksamen Teil besteht im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung in angemessener Höhe.

Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung

11 Umsatzerlöse

  2013
Tsd. €
2012
Tsd. €
Gesamt 240.126 225.566
Fahrgelderlöse 213.269 200.959
Abgeltungszahlungen 11.260 10.318
Periodenfremde Verkehrserlöse 1.605 -1.119
Übrige Verkehrserlöse 2.592 2.469
Verkehrserlöse gesamt 228.726 212.627
Sonstige Umsatzerlöse 11.400 12.939

In den sonstigen Umsatzerlösen sind insbesondere Reklameerlöse, Erstattungen der Kosten für U-Bahn-Haltestellen durch die Stadt und Erlöse aus Leistungen für Dritte enthalten.

12 Andere aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betreffen vor allem aktivierte Personalkosten für die Nord-Süd Stadtbahn. 

13 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge von 36,2 Mio. € (2012: 43,3 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Ausgleichszahlungen für interlokale Verkehre, Zuschüsse, Schadenersatzleistungen sowie Miet- und Pachteinnahmen.

Von den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 3,0 Mio. € (2012: 8,5 Mio. €) periodenfremd.

14  Materialaufwand

  2013
Tsd. €
2012
Tsd. €
Gesamt 113.100 108.432
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren 46.535 46.225
Bezogene Leistungen 66.565 62.207

15 Personalaufwand

  2013
Tsd. €
2012
Tsd. €
Gesamt 180.568 177.269
Löhne und Gehälter einschl. sonstiger Personalaufwendungen 138.579 135.165
Soziale Abgaben 27.653 26.741
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 14.336 14.363
  • davon Altersversorgung
(13.331) (13.310)

Im Jahresdurchschnitt betrug die Anzahl der Arbeitnehmer 3.238 (2012: 3.170); einschließlich der 121 (2012: 122) Auszubildenden betrug die durchschnittliche Gesamtzahl im Berichtsjahr 3.359 (2012: 3.292).

16 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Von den handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von 35,3 Mio. € entfallen 34,2 Mio. € (2012: 32,1 Mio. €) auf Sachanlagen und 1,1 Mio. € (2012: 1,2 Mio. €) auf immaterielle Vermögensgegenstände.

17 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Mio. € auf 29,4 Mio. €. Neben Vertriebs- und Verwaltungskosten sind hier vor allem Umlagen der Konzernunternehmen und Aufwendungen für Versicherungen ausgewiesen. Im Übrigen sind hier unter anderem Zuführungen zu Rückstellungen, Mieten, Pachten, Gebühren und Beiträge sowie Aufwendungen für externe Ausbildung und Schulung unserer Mitarbeiter/-innen enthalten. 

18 Beteiligungsergebnis

  2013
Tsd. €
2012
Tsd. €
Gesamt 1.084 901
Erträge aus Beteiligungen 743 599
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(623) (591)
Erträge aus Gewinnabführungen 351 311
Aufwendungen aus Verlustübernahme -10 -9

Ausgewiesen sind hier im Wesentlichen die Erträge aus den verbundenen Unternehmen KSV von 520 Tsd. € (2012: 516 Tsd. €) und DKS von 103 Tsd. € (2012: 75 Tsd. €) sowie aus der Beteiligung an der SOV von 114 Tsd. € (2012: – Tsd. €).

19 Zinsergebnis

  2013
Tsd. €
2012
Tsd. €
Gesamt –13.568 –13.950
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 86 97
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(50) (58)
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 38 31
  • davon aus verbundenen Unternehmen
(0) (0)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –13.692 –14.078
  • davon an verbundene Unternehmen
(–1.409) (–2.269)
  • davon Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nach BilMoG
(–2.209) (–1.963)

20 Abschreibungen auf Finanzanlagen

Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es sich um die Abzinsung unverzinslicher Arbeitgeberdarlehen auf den Barwert.

21 Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern enthalten vor allem Grund- und Kraftfahrzeugsteuer sowie eine periodenfremde Steuerumlage Umsatzsteuer.

Sonstige Angaben

Honorar des Abschlussprüfers

Für das Honorar des Abschlussprüfers 2013, WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, sind Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung von 128,9 Tsd. € gebildet. Auf andere Bestätigungsleistungen entfielen 20,7 Tsd. €. und auf sonstige Leistungen 6,6 Tsd. €.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) mit Sitz in Köln; die SWK hält 90 Prozent der Aktien. Der befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, die von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt werden, werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Aufgrund eines Organschaftsvertrages mit Ergebnisausschlussvereinbarung ist die SWK verpflichtet, den Verlust der KVB auszugleichen.

Angaben zu § 6b EnWG

Die KVB verkauft in geringem Umfang bezogenen Strom an Dritte weiter. In Verbindung mit dem oben genannten Organschaftsverhältnis ist die KVB deswegen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen anzusehen und muss die Vorschriften des § 6b EnWG beachten.

Die Weiterveräußerung des Stroms ist nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG als andere Tätigkeit innerhalb des Elektrizitätssektors zu qualifizieren, für die grundsätzlich getrennte Konten teilweise unter Verwendung sachgerechter Schlüsselungen geführt werden. 

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) betreffen den organschaftlichen Verlustausgleich durch die SWK.

Mitglieder und Bezüge des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Kölner Verkehrs-Betriebe AG erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Ausschusses.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Dezember 2000 erhalten

  • der Vorsitzende 511,29 € je Sitzung (1.000 DM),
  • der stellvertretende Vorsitzende 383,47 € je Sitzung (750 DM) und
  • die übrigen Mitglieder 255,65 € je Sitzung (500 DM).

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates stellten sich im Jahr 2013 auf 67,7 Tsd. € (2012: 49,6 Tsd. €). Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Aufsichtsratsmitglieder der KVB AG:

    Gesamtbezüge
Tsd. €
Wilfried Kuckelkorn Vorsitzender, Pensionär 11,8
Robert Stockhausen* Stellv. Vorsitzender, Betriebsratsvorsitzender 8,4
Susana dos Santos Herrmann MdR, PR-Beraterin, Die PR-Berater GmbH 2,8
Stefan Heimlich* Gewerkschaftssekretär, ver.di Bundesvorstand Berlin 1,5
Franz-Josef Höing Beigeordneter der Stadt Köln
Gerhard Hösbacher* Schlosser 2,8
Manfred Juchem* Bereichsleiter Personalmanagement 2,8
Werner Kircher* Busfahrer 2,3
Christtraut Kirchmeyer MdR, Kaufmännische Angestellte, Galeria Kaufhof GmbH 2,6
Harald Kraus* Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2,3
Peter Kron MdR, Finanzbeamter, Land NRW 2,8
Peter Meyer* Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Köln, Aachen-Düren-Erft und NRW-Süd 5,1
Lars Möller Pensionär, Beigeordneter a.D. 2,3
Karsten Möring Mitglied des Bundestages 2,0
Torben Seebold* Gewerkschaftssekretär, ver.di Bundesvorstand Berlin 1,8
Marco Steinborn* Freigestelltes Betriebsratsmitglied 2,6
Bettina Tull MdR, Mitarbeiterin Pressestelle,
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen NRW
5,6
Michael Weisenstein Sozialarbeiter, Arbeiterwohlfahrt ‚Der Sommerberg’ 2,6
Stefan Weyers* Mitarbeiter Fahrgastbetreuung/-sicherheit 2,8
Andreas Wolter MdR, Controller,
Brunata Wärmemesser-Gesellschaft Schultheiss GmbH & Co
2,8

* Arbeitnehmervertreter/-in, MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln

Für Aufsichtsratsmitglieder bestanden zum 31. Dezember 2013 unverzinsliche Darlehen von 16.264 €, die diesen entsprechend der für alle KVB-Mitarbeiter/-innen geltenden „Richtlinie für die Vergabe von Wohnraumdarlehen im Stadtwerke Köln Konzern“ gewährt wurden. Die Darlehen sind nach sieben tilgungsfreien Jahren mit 4 % jährlich zurückzuzahlen.

Mitglieder und Bezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen, einer Übergangsgeldzusage sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen. 

Vergütungskomponenten mit langfristigen Anreizwirkungen wurden mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 vereinbart.

Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.520,7 Tsd. € (2012: 1.535,1 Tsd. €), die sich wie folgt zusammensetzt:

  Festvergütung


in Tsd. €
Tantieme


in Tsd. €
Sach- und
sonstige Bezüge*
in Tsd. €
Insgesamt


in Tsd. €
Vorstand gesamt 912,9 541,6 66,2 1.520,7
Jürgen Fenske 242,2 135,4 11,1 388,7
Jörn Schwarze 220,2 135,4 16,2 371,8
Peter Hofmann 220,2 135,4 14,1 369,7
Kuno Weber (bis 30.05.2013) 101,9 135,4 6,2 243,5
Peter Densborn (seit 01.06.2013) 128,4 18,6 147,0

* erfolgsunabhängige Bezüge

Im Jahr 2013 wurde durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten Gutachter eine vollumfängliche Überprüfung sämtlicher Vergütungsregelungen in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder der Kölner Verkehrs-Betriebe AG unter Beachtung des VorstAG mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die Vorstandsvergütungen angemessen und marktüblich sind.

Es wurden keine Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder wegen der Beendigung ihrer Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres gewährt oder zugesagt.

Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen für den Versorgungsfall.

Bei Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes, wenn die Beendigung oder Nichtverlängerung von der Gesellschaft ausgeht und hierfür kein wichtiger Grund in der Person des Vorstandsmitgliedes vorliegt. In Abhängigkeit vom erreichten Alter bei Beendigung wird das Übergangsgeld für mindestens sechs Monate, höchstens jedoch für 18 Monate in Höhe der letzten monatlichen Festvergü-tung gewährt. Ab Vollendung des 62. Lebensjahres, bzw. in einem Fall des 61. Lebensjahres, wird das Übergangsgeld in Höhe der erreichten Versorgung und bis zum 65. Lebensjahr gezahlt.

Die Versorgungsleistungen sind in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %. Auf die Versorgung werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren An-stellungsverhältnissen sowie für die Anrechnung von Einkünften bis zum 65. Lebensjahr.

Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:

Vorstandsmitglieder Erreichter
Vers.-%-Satz
Erreichbarer
Vers.-%-Satz
Zuführung
zur Pensions-
rückstellung
in Tsd. €
Barwert per
31.12.2013*

in Tsd. €
Jürgen Fenske 50 % 62 % 332,3 1.059,5
Jörn Schwarze 46 % 65 % 139,5 422,0
Peter Hofmann 48 % 65 % 167,8 505,5
Peter Densborn (ab 1. Juni 2013) 40 % 65 % 74,5 74,5

* nachrichtlich

Die nachrichtlich angegebenen Werte ergeben sich aus der versicherungsmathematischen Berechnung zum 31. Dezember 2013. Die Pensionsrückstellungen lagen zum 31. Dezember 2013 erstmals über dem Wert, der sich bei der Umstellung im Rahmen des BilMoG ergab. Die bisherige Anwendung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist damit gegenstandslos. 

Während des Geschäftsjahres wurden keine Änderungen der Zusagen vereinbart.

Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich vor allem auf Aufsichtsrats- und Beiratsmandate sowie auf Geschäftsführer-/Liquidatorentätigkeiten bei Konzerngesellschaften und städtischen Beteiligungsunternehmen. Sie teilen sich wie folgt auf:

  Tsd. €
Jürgen Fenske, Vorsitzender 29,3
Jörn Schwarze 8,0
Peter Hofmann 0,7
Kuno Weber 0,7
Peter Densborn 0,9

Die Vergütungen beinhalten ausschließlich erfolgsunabhängige Bestandteile.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden für Pensionen 1.526,3 Tsd. € aufgewendet; für diesen Personenkreis existieren Pensionsrückstellungen von 18.090.971 €. 

Köln, den 31. März 2014
Kölner Verkehrs-Betriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand 

Fenske

Schwarze

Hofmann

Densborn