GEW Köln AG

Geschäftsbericht

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend der ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und den Vorstand laufend überwacht. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. 

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen unverzüglich erörtert werden.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2013 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 15. März, 28. Juni, 20. September und 13. Dezember stattgefunden.

Im Mittelpunkt der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates standen im Berichtszeitraum vor allem folgende Themen:

  • die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
  • wirtschaftliche Entwicklungen und aktuelle Vorgänge bei den Beteiligungen der GEW Köln AG
  • Vorstandsangelegenheiten 
  • die Umstrukturierung der RW Holding AG und die 
  • damit verbundene neue Beteiligung der GEW Köln AG
  • an der RW Gesellschaft für Anteilsbesitz II mbH.

In der Sitzung am 28. Juni 2013 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2012 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2014 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2013 nach ausführlicher Beratung beschlossen.

Weitere Schwerpunktthemen der Beratungen und Beschlussfassungen im Aufsichtsrat bildeten die Möglichkeiten, wie auf Ebene der Unternehmen der GEW-Gruppe durch eine enge Zusammenarbeit Synergien genutzt und ausgebaut werden können. Im Rahmen des Projektes Smart Meter wurden in verschiedenen Bereichen Kooperationsfelder herausgefiltert, deren Umsetzung durch den Aufsichtsrat begrüßt wird.

Daneben hat sich der Aufsichtsrat über den Fortschritt der Baumaßnahmen des neuen Verwaltungsgebäudes der RheinEnergie AG informiert. Der Aufsichtsrat hat sich zudem auch mit Modellen der RheinEnergie AG zur langfristigen Finanzierung des Neubaus aus­einandergesetzt, die eine Einbindung der GEW Köln AG beinhalten.

Der Aufsichtsrat hat sich ferner regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft sowie über die Einrichtung eines Compliance Management Systems informiert.

Der Aufsichtsrat hat zudem in der Sitzung am 28. Juni 2013 beschlossen, die ihn betreffenden Regelungen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 20. September 2012 beschlossenen Fassung im Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung zu übernehmen.

Ausschuss des Aufsichtsrates

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ausschuss des Aufsichtsrates der GEW Köln AG hat im Geschäftsjahr 2013 viermal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet und haben die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten.

Zudem haben sich die Mitglieder des Ausschusses intensiv mit Personal- und Vorstandsangelegenheiten befasst und hierbei die Nachbesetzung der vakant werdenden Vorstandsposition beraten. Der Ausschuss hat sich daneben intensiv mit der von einem Beratungsunternehmen erstellten Analyse der Vorstandsvergütungen befasst. 

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss 2013 am 27. Juni 2014 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. 

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand seine Feststellung durch die Hauptversammlung. 

Der Gewinn ist gemäß § 4 des Organvertrages an die Stadtwerke Köln GmbH abzuführen. 

Für die im Geschäftsjahr 2013 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beteiligungsgesellschaften seinen Dank aus.

Köln, im Juni 2014

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Martin Börschel