AWB Köln GmbH & Co. KG

Geschäftsbericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend überwacht. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit der Geschäftsführung hierüber beraten.

Die AWB hat ihre Wertstoffstrategie „Aktiv für Köln“ konsequent fortgesetzt. Hervorzuheben ist, dass sie nach erfolgreichem Testabschluss von der Stadt Köln und den Systembetreibern mit der Einführung der einheitlichen Wertstofftonne ab dem 1. Januar 2014 beauftragt wurde. Aufgrund des ebenfalls erfolgreichen Tests der kommunalen Alttextilsammlung wurde die AWB von der Stadt Köln beauftragt, ab dem 1. Januar 2014 die Alttextilsammlung sukzessive im gesamten Stadtgebiet einzuführen. 

Ein weiteres wesentliches Projekt ist die geplante Verlagerung des Betriebshofs Gießener Straße auf das Grundstück Christian-Sünner-Straße in Köln-Kalk, um dem Land Nordrhein-Westfalen die Erweiterung der Fachhochschule Deutz zu ermöglichen. Kernpunkte des Projektes sind die Gespräche über den Verkauf des Betriebsgrundstücks an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes und über genehmigungsrechtliche Anforderungen auf dem Neugrundstück.

Diese Vorhaben hat der Aufsichtsrat intensiv beraten und begleitet.

Im Jahr 2013 haben vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Hierbei hat sich der Aufsichtsrat neben den bereits angesprochenen Themen vor allem mit folgenden Themen befasst:

  • Konzept über die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen
    Toiletten für die Stadt Köln
  • Pilotprojekt „Laubsammlung“
  • Vorbereitung des Winterdienstes 2013/2014
  • Ermittlungen gegen einen Zulieferbetrieb für Kfz-Material und gegen Mitarbeiter der AWB sowie die daraus abzuleitenden Schadensersatzansprüche und arbeitsrechtlichen Maßnahmen
  • Verhandlungen der AWB über die Beseitigung von Mängeln an den Dächern der Gebäude am Standort Maarweg
  • Corporate Compliance im Stadtwerke Köln Konzern
  • Risikomanagement
  • Auswirkung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) auf die AWB
  • Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
  • Feststellung des Jahresabschlusses 2012
  • Wirtschaftsplan 2014 mit Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2014 bis 2018.

In der Sitzung am 20. Juni 2013 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 ausführlich beraten und gebilligt.

Den Wirtschaftsplan 2014 mit den wesentlichen Daten für die Erfolgs-, Investitions- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2013 ausführlich beraten und gebilligt.

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung laufend über alle wichtigen Geschäfte und die wirtschaftliche Entwicklung informiert.

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 sind von dem vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Gesellschafterversammlung bestellten Abschlussprüfer, der KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor AG, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Die Berichte wurden in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2013 am 3. Juni 2014 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die die Geschäftsführung im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung dessen Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Dem Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.

Für die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2013 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.


Köln, im Juni 2014

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

Gerhard Brust